Adler I, 2007 (aus der Serie Adler I-V, 2007/2008) © Rahel Bruns, Foto: Rahel Bruns

In Stahlgewittern

Eine Künstlerin verkauft ein Werk an einen Sammler. Der entpuppt sich als AfD-Politiker und verwendet es rechtswidrig für seine Zwecke. Denn die Kunst lässt sich von rechter Ideologie nicht missverstehen VON JUSTUS DUHNKRACK

18. Dezember 2018

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Eine Geschichte, die uns »vom Drama einer Kultur berichtet«: Es geht um die Ideologie einer Partei und die Freiheit der Kunst. Was ist passiert? Eine Künstlerin verkauft eine Skulptur an einen Sammler: ein verformter Ausschnitt des Bundesadlers. Sie schneidet mit einem Laser die Silhouette des Adlers aus Edelstahl aus und biegt seine scharfkantigen Schwingen mit aller menschlichen Kraft in sich zusammen. Ein symbolträchtiges Bändigen, dessen Lärm von ächzendem Stahl einem beim Anblick förmlich in den Ohren klingt. Nationale Identität, das sei eine »Verkrampfung und Verformung, die von außen auf die Menschen aufgeprägt wird«, sagt die Künstlerin Rahel Bruns. Die Symbolik der nationalen Identität neu denken – deshalb hat sie 2005 den Werkzyklus der Adler geschaffen. Das war noch bevor im »Sommermärchen« das Land seine Autospiegel in schwarz-rot-gold schmückte und sich in gefühligem Patriotismus übte.

Jahre später nach dem Kunstkauf gründet sich eine »Professorenpartei«, die bald durch rechtsextreme Tendenzen auffällig wird. Der Sammler von einst entpuppt sich als Mann mit brauner Gesinnung. Auf seinem Blog diskriminiert Dr. Nicolaus Fest Frauen und glorifiziert Nationalsozialisten. Den Holocaust sieht er nicht als »Konsequenz einer bösartigen Ideologie der Weltherrschaft und Vernichtung«, sondern als »sechs Millionen Einzelfälle«. Anschließend behauptet Fest, es sei Ironie, alles ein großes Missverständnis. Das programmatische Missverständnis aber ist ein anderes: mit Provokation, Inszenierung und Lautstärke wird gezielt Stimmung gemacht. Schuld tragen dabei im Zweifel der Islam, die Geflüchteten, die Medien oder Angela Merkel. Kritik an der AfD hingegen wird reflexartig als Verleumdung oder Lüge abgetan.

Der AfD-Politiker, der die politische Bühne vor zwei Jahren mit der Forderung alle Moscheen zu schließen betrat (ein Missverständnis versteht sich), stellt ein Bild der Skulptur auf seinen Blog. Die Adler-Skulptur schmückt ein Banner mit seinem lächelnden Konterfei und dem Partei-Symbol. Der Zusammenhang macht das Tier – unmissverständlich – zu einer Allegorie auf eine abstürzende Bundespolitik. Die Künstlerin ist entsetzt und klagt auf Unterlassen. Der Adler muss verschwinden.

Die naheliegende Frage ist, ob sein kann, was nicht sein darf. Verkauft ist verkauft, wie der Gebrauchtwagen auf Ebay? »Durch die Einbindung in ein offizielles Werbebanner missbraucht der Politiker das Kunstwerk als eine Art Markenzeichen für die eigene Person und seine Partei«, sagt die Kanzlei Raue, die die Künstlerin gegen den Politiker vertritt. Schon diese ungenehmigte Verwendung stelle eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts dar. Im Kern geht es um eine weiterreichende Frage: Kann die Künstlerin auch nach dem Verkauf über ihr Werk noch bestimmen?

Die kurze Antwort lautet: ja. Zum Glück. Anders als der Mittelklassewagen, der vom Fließband rollt und dessen Existenz danach ebenso unerheblich wie sinnbildlich ist, ist das bei Kunstwerken anders. Kunstwerke hat der Gesetzgeber durch das Urheberrecht geschützt. Und zwar »doppelt«. Geschützt ist die wirtschaftliche Verwertung genauso wie die in dem Werk zum Ausdruck kommende geistig persönliche Schöpfung. Für die Kunst gilt: Künstler*in und Werk verbindet ein unsichtbares Band. Es besteht auch über den Verkauf, sogar über den Tod, hinaus. Bis zum Untergang des Werkes wird es nie ganz zerschnitten sein. Es ist übirgens auch verboten Gute-Laune-Musik (»Wenn nicht jetzt/wann dann…«) beim NPD-Landtagswahlkampf zu spielen oder einem Pornofilm zu unterlegen. Zynisch? Nein, das wurde tatsächlich so entschieden. Es beeinträchtige das Interesse der Künstler, sagt der Bundesgerichtshof. Auch Popmusik lässt sich nicht von der braunen Ideologie missverstehen.

Die Künstlerin Rahel Bruns hat ebenfalls das Recht eine Beeinträchtigung ihres Werkes zu verbieten (Anspruch auf Unterlassen). Gerade dann, wenn diese ihre persönlichen Interessen am Werk gefährdet. Für eine Beeinträchtigung muss niemand das Werk kaputtmachen. Man muss es nicht einmal berühren. Es reicht aus, das Werk in einen anderen Sachzusammenhang zu stellen. So wie hier, wenn aus Interkulturalität unmissverständlich Nationalismus wird.

»Dass die Ansichten der beworbenen Partei und des Politikers und die in das Kunstwerk hineininterpretierte Bedeutung in diametralem Widerspruch zu den öffentlich geäußerten Überzeugungen der Künstlerin stehen, führt zu einer besonders schwerwiegenden Beeinträchtigung«, so die Kanzlei Raue. Der verkantete Bundesadler kritisiert nicht eine kriselnde Bundespolitik, sondern stellt das Konzept Nationalismus als solches in Frage – das ist Ironie. »Nationalismus stiftet keine Identität«, sagt Rahel Bruns. Es sei »Zufall auf welchem Staatsgebiet man zur Welt« komme. Aufgeladen von seiner inneren Spannung der Verkantung, ist das Ungetüm ein Versuch sich von einer aufgezwungenen Zuordnung zu befreien. Ein Versuch, den 12,6 % der Deutschen offenbar um jeden Preis verhindern wollen.

Justus Duhnkrack ist Rechtsanwalt in Hamburg und publiziert zu künstlerischen und juristischen Themen.


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