Die Hausordnung soll dazu dienen, den Besuch unseren Ausstellungen in angenehmer Atmosphäre zu erleben. Die Beachtung der Hausordnung liegt daher in Ihrem eigenen Interesse. Die Hausordnung ist für alle BesucherInnen verbindlich und gültig für alle unter der direkten Verwaltung der Deichtorhallen stehenden Gebäuden und Flächen, einschließlich aller Außenflächen. Mit dem Betreten der Flächen und Gebäude erkennen die BesucherInnen ihre Regelungen, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Besuch. Bitte beachten Sie folgende Regeln:
Sicherung der Ausstellungsobjekte und Verhalten der Besucher*innen in der Räumen
1. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren. Im Falle einer Beschädigung von Kunstwerken ist das Aufsichtspersonal berechtigt, die Personalien des Verursachers aufzunehmen. BesucherInnen haften für alle durch sie entstandenen Schäden.
2. Tiere dürfen in die Deichtorhallen nicht mitgenommen werden, ausgenommen hiervon sind Behindertenbegleithunde.
3. Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen aller Art, wie zum Beispiel Regenschirme, größere Rucksäcke, Stoffbeutel, Trage-/und Handtaschen größer als DIN A4 (ca. 20 x 30 x 10 cm) ist nicht gestattet. Gehstöcke und Krücken sind in den Deichtorhallen erlaubt, sofern deren Spitzen mit einem Schutzgummi versehen sind.
4. Vorgenannte Gegenstände sowie Jacken und Mäntel müssen an der Garderobe oder in den Schließfächern abgelegt werden. Für die Garderobe und den Inhalt der Schließfächer wird keine Haftung übernommen. Kleidung darf aus Sicherheitsgründen nicht über dem Arm getragen werden.
5. Mobiltelefone sind in den Ausstellungsräumen auf »lautlos« zu schalten. Das Telefonieren ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet.
6. In den Ausstellungsräumen ist es nicht erlaubt zu essen und zu trinken. In den Räumen der Deichtorhallen Hamburg gilt ein Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Notizen und Skizzen dürfen nur in Bleistift auf Papier ausgeführt werden. Die Mitnahme und Benutzung von Lauf- und Fahrrädern, Skateboards, Inline-Skates, Rollern u.ä. ist nicht gestattet.
7. Lehrer*innen, Gruppenleiter*innen und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich. Kinder unter 6 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Die Erwachsenen sind angewiesen, die Kinder unter ständiger Aufsicht zu halten. Für das Wickeln von Kleinkindern stehen den BesucherInnen im Bereich der sanitären Anlagen geeignete Vorrichtungen zur Verfügung.
8. Das Fotografieren und Filmen in den Ausstellungsräumen ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Die Verwendung von Stativ, Blitz oder Selfie-Stick ist nicht erlaubt. Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung im Internet und in den Social Media keine private Nutzung darstellt und Sie damit möglicherweise Urheberrechte verletzen. Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit Genehmigung der Deichtorhallen Hamburg erlaubt. Für urheberrechtlich geschützte Kunstwerke kann nur die/der Künstler*in oder Rechtsnachfolger die Veröffentlichung genehmigen, nicht die Deichtorhallen Hamburg.
9. Gegenstände, die in den Deichtorhallen Hamburg gefunden werden, bitten wir bei der Aufsicht oder der Kasse abzugeben.
10. Das Haus darf mit von den Deichtorhallen Hamburg zur Verfügung gestellten Multimedia-Guides, Kopfhörern, Stühlen u.ä. nicht verlassen werden.
11. Durchgänge, Treppen, Fluchtwege und Notausgänge sind freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall genutzt werden.
12. Bitte verhalten Sie sich in den Ausstellungsräumen so, dass sich andere Besucher*innen nicht behindert oder belästigt fühlen. Die Besucher*innen werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten, sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet.
13. Die Geschäftsleitung und ihre Beauftragten sind berechtigt, bei Diebstahlsalarm die Ausgänge zu schließen und Kontrollen der Besucher*innen vorzunehmen. Bei Feueralarm und Notfalleinsätzen müssen alle BesucherInnen das Haus sofort verlassen. Aus Sicherheitsgründen dürfen in diesen Fällen keine Garderobenstücke ausgegeben werden. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
14. Wir weisen darauf hin, dass die Deichtorhallen Hamburg kameraüberwacht sind.
15. Der Konsum von Drogen ist auf dem Privatgelände der Deichtorhallen Hamburg untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist das Aufsichtspersonal berechtigt, ein sofortiges Hausverbot auszusprechen und einen Platzverweis zu erteilen.
16. Das Übernachten auf dem Privatgelände der Deichtorhallen Hamburg und in den Gebäuden ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist das Aufsichtspersonal berechtigt, ein sofortiges Hausverbot auszusprechen und einen Platzverweis zu erteilen.
17. Sammelaktionen (Unterschriften, Geld etc.), Promotionaktionen sowie Betteln, Hausieren und der private Verkauf von Waren aller Art ist untersagt. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Deichtorhallen Hamburg GmbH.
Eintrittspreise und Öffnungszeiten
1. Die Eintrittspreise und die Öffnungszeiten der Deichtorhallen Hamburg werden an der Kasse durch Aushang bekannt gegeben.
2. Eintrittskarten sind an den Ausstellungseingängen vorzuweisen. Ein Weiterverkauf von Eintrittskarten ist verboten.
3. Die Kassen schließen 25 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten. Alle BesucherInnen müssen die Deichtorhallen Hamburg zum ausgewiesenen Ende der Öffnungszeiten verlassen haben.
4. Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass können die Deichtorhallen Hamburg ganz oder teilweise für die BesucherInnen gesperrt werden.
Aufsichts- und Kassenpersonal
Das Aufsichts- und Kassenpersonal ist angewiesen, darauf zu achten, dass die Hausordnung aufrechterhalten wird. Aus diesem Grund ist den Anweisungen des Aufsichts- und Kassenpersonals Folge zu leisten. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen des Aufsichts- und Kassenpersonals nicht befolgt, kann den betreffenden Personen durch eine/n Beauftragte/n der Deichtorhallen Hamburg der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden. BesucherInnen, die sich wiederholt nicht an die Hausordnung und an die Weisungen des Aufsichts- und Kassenpersonals halten, kann des weiteren Hausverbot erteilt werden.
Bei Verweis aus dem Gebäude wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
Die BesucherInnen haften für alle durch ihr Verhalten entstandene Schäden. Eltern haften für ihre Kinder.
In Kraft treten
Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie hängt in der aktuellen Fassung in den Foyers der Deichtorhallen Hamburg aus. Außerdem kann sie bei der Sicherheitszentrale im Haus der Photographie während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der Hausordnung im Übrigen nicht berührt.
Hamburg, Stand: 10. Februar 2016
Die Geschäftsführung
Deichtorhallen Hamburg GmbH